01.01.2026
Wichtiger Hinweis zur Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, ‑ummeldung oder ‑abmeldung)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
Zur Erstellung Ihrer Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) können Sie ganz einfach die Formulare über das BayernPortal oder über die Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde nutzen.
Die passenden Formulare finden Sie unter www.betzigau.de > Service Portal.
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Wichtiger Hinweis zur Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, ‑ummeldung oder ‑abmeldung)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
Zur Erstellung Ihrer Gewerbeanzeige nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) können Sie ganz einfach die Formulare über das BayernPortal oder über die Webseite Ihrer zuständigen Gemeinde nutzen.
Die passenden Formulare finden Sie unter www.betzigau.de > Service Portal.
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