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Versammlung der Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Vorra
Jagdgenossenschaft Vorra
01.03.2026, 11:08

Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen,

 

hiermit laden wir Sie herzlich zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen des 
Gemeinschaftsjagdreviers Vorra am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19.30 Uhr in der Pizzeria Toni in Vorra ein.

 

Tagesordnung: 
1. Eröffnung und Begrüßung 
2. Bericht des Jagdvorstehers 
3. Bericht des Schriftführers 
4. Kassenbericht 
5. Bericht der Rechnungsprüfer 
6. Entlastung der Kassenführerin und des Vorstandes  
7. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung für das Geschäftsjahr 2026/2027 nach dem in der Versammlung ausliegenden Haushaltsplan  
8. Grußwort des Bürgermeisters 
9. Sonstiges, Wünsche und Anträge

 

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf eine konstruktive Versammlung.

 

Für den Jagdvorstand 

Erwin Leimberger

Jagdvorsteher

 

Anmerkungen: 

Anträge können bis Versammlungsbegin schriftlich beim Jagdvorsteher eingereicht werden. 

 

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen, vertreten lassen. 

 

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. 

 

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.


Beschreibung

Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Vorra ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der Grundflächen, die das Gemeinschaftsjagdrevier bilden.