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Ab in die Biotonne – aber nur das Richtige
Gemeinde Wilburgstetten
23.05.2025, 15:00
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Biomüll muss frei von Störstoffen sein. Darum geht es im Kern bei den Neuregelungen, die mit der neuen Bioabfallverordnung bundesweit in Kraft getreten sind. Auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ansbach heißt es daher, beim Bioabfall noch besser darauf zu achten, was wirklich in die braune Tonne gehört und was nicht. Denn um sicherzustellen, dass die neuen Regeln eingehalten werden, finden auch im Landkreis Ansbach Kontrollen statt. Detektorsysteme an den Abfallsammelfahrzeugen scannen die Bioabfallbehälter bereits vor der Entleerung auf Störstoffe. So können Bioabfallbehälter mit erhöhtem Störstoffanteil bereits im Vorfeld erkannt werden – und stehen gelassen werden. Wenn das passiert, wird an der braunen Tonne künftig eine rote Karte angebracht. In diesem Fall müssen die Betroffenen selbst nachsortieren.

Für die strengeren Regelungen gibt es einen einleuchtenden Hintergrund: Bei der Kompostierung der organischen Küchen- und Gartenabfälle entstehen wertvolle Erde, Humus und Gartenkompost als Bodenverbesserer und Naturdünger. Diese werden in der Landwirtschaft, aber auch im heimischen Garten, eingesetzt. Störstoffe führen jedoch dazu, dass der gewonnene Humus gesundheitsschädliche Stoffe enthalten kann und diese durch die Einbringung im Garten und der Landwirtschaft wieder in unserem Essen landen. Um eine saubere Kompostierung und damit hochwertige Lebensmittel zu gewährleisten, muss der Biomüll also frei von Störstoffen sein.

Störstoffe sind alle Gegenstände und Materialien, die sich nicht für die Herstellung von qualitativ hochwertigem Humus eignen. Dazu gehören beispielsweise Müllbeutel aus Plastik, auch kompostierbare Folienbeutel oder Bioplastikbeutel, Glas, Metall, Kunststoffprodukte, Steine, Windeln, Zigarettenkippen, Straßenkehricht oder auch Tierkot. Wenn der Bioabfall zu viele Störstoffe enthält, muss er entweder aufwendig sortiert oder kostenintensiv als Restmüll verbrannt werden. Diese Kosten wirken sich auf die Abfallgebühren aus, die von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen.

Das Landratsamt Ansbach hält rund um das Thema Abfall zahlreiche Informationen bereit – zum Beispiel in der Abfall-App für das Smartphone oder auf der Homepage www.landkreis-ansbach.de unter dem Thema „Abfallentsorgung“. Bei speziellen Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch per Mail an abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de sowie telefonisch unter 0981/468-2399 erreichbar.

 


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