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Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
Warnmeldungen Landkreis Main-Spessart - Bischbrunn
29.09.2025, 20:14
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden. Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien. Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

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Beschreibung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen. Die Bürger aus Bischbrunn werden hier ab sofort über Warnmeldungen informiert.