Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in Bayern die Entnahme von Wasser aus Bächen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist.
Eine Ausnahme besteht nur bei der Entnahme geringer Mengen mit Handschöpfgeräten wie Gießkanne und Eimer.
Ruth Albrecht
Erste Bürgermeisterin