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Bauangelegenheiten
Gemeinde Wilburgstetten
23.02.2026, 14:28
  • Wohnhausneubau mit zwei Wohnungen, Büro und Garage, in Villersbronn in Wilburgstetten

Die Bauherren planen in Villersbronn den Wohnhausneubau mit zwei Wohnungen, Büro und Garage.

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Schwarzenerde“. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wären Befreiungen erforderlich.

Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Beschluss:

Die Bauherren werden für den Wohnhausneubau mit zwei Wohnungen, Büro und Garage in Villersbronn in Wilburgstetten, gemäß den eingereichten Unterlagen von folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Schwarzenerde“ befreit:

3.2 Höhenlage der Gebäude

Auf der südlich der Straße zugewandten Gebäudeseite darf die OK EG RFB um 0,75 m über der OK Erschließungsstraße liegen.

5. Geländeveränderungen

Die Abgrabungen im Bereich des geplanten Tiefhofes darf rund 2,0 m betragen.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

 

  • Neubau einer Bergehalle, Burgstallhof in Wilburgstetten

Die Bauherren planen den Neubau einer Bergehalle in Burgstallhof in Wilburgstetten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Die Fläche ist im FNP als Fläche für die Landwirtschaft (Intensivgrünland) ausgewiesen. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden, auch wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Aus dem Gremium kam die Frage, ob PV auf dem Dach installiert wird. Dazu konnte keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

 

  • Neubau eines Lagerraumes auf der Kläranlage Wilburgstetten, Weiltinger Straße in Wilburgstetten

Der Bauherr (Gemeinde Wilburgstetten) plant den Neubau eines Lagerraumes auf der Kläranlage Wilburgstetten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Die Fläche ist im FNP als Fläche für Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Das Vorhaben dient der öffentlichen Abwasserwirtschaft und ist somit nach § 35 Satz 1 Abs. 3 BauGB zulässig.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

 

  • Zwischenlagerplatz, Hetschenlache in Wilburgstetten

Der Bauherr beantragt einen Zwischenlagerplatz in der Straße Hetschenlache in 91634 Wilburgstetten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Gewerbegebiet „Gewerbepark Süd an der B25“. Geplant ist ein Zwischenlagerplatz für Erdmaterial, welches beim Bau der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen auf dem Betriebsgelände einer ortsansässigen Firma anfällt. Das Erdmaterial soll als Haufwerk mit einer Fläche von 60,0 x 40,0 m gelagert werden. Die Höhe ergibt sich durch den Schüttkegel. Das Haufwerk soll nach der Errichtung der Bauwerke auf dem weiteren Betriebsgelände der Firma wieder abgefahren werden. Am 14.01.2025 wurde festgestellt, dass bereits Erdmaterial auf dem Grundstück ohne Baugenehmigung gelagert wird.

Da aktuell nur der nördliche Teil des Betriebsgeländes wasserrechtlich behandelt wird, gibt es keinen Zeitplan, bis wann die Niederschlagswasserbehandlungsanlagen auf dem gesamten Betriebsgelände der Firma realisiert sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Bauvorhaben daher abgelehnt werden, da hier über eine sehr lange Zeit ein Lagerplatz für Erdaushub entstehen wird.

Frau Laura Müller war als Zuhörerin anwesend. Ihr wurde das Wort erteilt. Sie sagte Folgendes aus: Ein Jahr sei vermutlich ausreichend, falls eine Frist für den Zwischenlagerplatz gewährt würde. Das Material sei als Auffüllmaterial geeignet. Weitere Ausführungen machte sie nicht. Sie wies noch auf die Problematik der immer noch nicht ausgestellten Genehmigung für den ursprünglichen Bauantrag mit Werkstatt- und Bürogebäude auf dieser Fläche hin.

Aus Sicht der Gemeinde und der Mehrzahl der Ratsmitglieder handelt es sich bei dem bereits errichteten Zwischenlager um einen Schwarzbau. Die Gemeinde kann nun wieder nur reagieren. Eine befristete Lösung wird deshalb abgelehnt, weil kein Hebel für die Gemeinde zur Durchsetzung der Frist besteht. Zudem wird davon ausgegangen, dass das Zwischenlager für weit mehr als 1 Jahr genutzt werden müsse. Dies entspricht nicht dem Willen der Gemeinde zur Entwicklung des Gewerbeparks Süd an der B25.

Aus dem Gremium kam noch die Frage nach der großen Abgrabung auf dem Betriebsgelände In den Sandäckern: Diese wurde bereits an das Landratsamt gemeldet. Weiter ist dazu nichts bekannt. Darüber hinaus sei die B25 am 21.01.2026 wieder stark verschmutzt gewesen durch den Austrag aus dem Betriebsgelände.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

 

  • Umbau/Sanierung eines Einfamilienhauses zum 3-Familienhaus, Villersbronn in Wilburgstetten

Die Bauherren planen den Umbau/Sanierung eines Einfamilienhauses zum 3-Familienhaus (mit neuem Treppenhaus und Garage) in Villersbronn in 91634 Wilburgstetten.

Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Im Bauantrag werden keine Angaben darüber gemacht, was genau um- bzw. angebaut wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für die Wohnung im Dachgeschoss zwei Dachgauben errichtet werden und für die Wohnung im Ober- und Dachgeschoss jeweils ein Balkon. Diese Veränderungen an der Außenkubatur des Gebäudes fügen sich aber in die umliegende Bebauung ein.

Es werden 6 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet

Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

 

  • Umnutzung des vorh. Geräteschuppen zu Wohn- bzw. Schlafzimmer; Errichtung eines Schwimmbeckens, Mönchsrother Straße in Wilburgstetten

Die Bauherren planen die Umnutzung des vorh. Geräteschuppen zu Wohn- bzw. Schlafzimmer und die Errichtung eines Schwimmbeckens in der Mönchsrother Straße in 91634 Wilburgstetten.

Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bauvorhaben wird nach § 34 Bau GB beurteilt. Die Umnutzung des vorh. Geräteschuppen zu Wohn- bzw. Schlafzimmer fügt sich auf Grund der Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Eine Veränderung an der Kubatur des Gebäudes erfolgt nicht.

Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Das Bauvorhaben wird zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

 


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