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Wasserentnahme aus allen Gewässern außer dem Main vorübergehend verboten
Stadt Volkach
05.08.2026, 09:57
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden niedrigen Wasserstände untersagt das Landratsamt Kitzingen vorübergehend die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2026.

 

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains. Dazu gehören beispielsweise auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von dem Verbot ausgenommen.

 

Konkret untersagt die Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes zur Wasserentnahme besitzt, darf auch während des vorübergehenden Verbots weiterhin Wasser entnehmen.

 

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gegen Ende August wird die aktuelle Situation erneut beurteilt. Abhängig von der weiteren Entwicklung wird die Allgemeinverfügung verlängert oder auslaufen.

 

Hier finden Sie die komplette Meldung des Landratsamtes Kitzingen: https://www.kitzingen.de/buergerservice/aktuelles/aktuelles-2026/verbot-der-wasserentnahme-aus-oberirdischen-gewaessern


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