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Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Warnmeldungen Main Spessart
08.05.2026, 13:57
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, Landkreis Main-Spessart weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Eine Desinfektion wird eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen. Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden. Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim. In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren --- Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de. Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

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Beschreibung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen.