Der Landkreis trat in den vergangenen Monaten immer wieder der unsachlichen Behauptung entgegen, wonach Erkundungsbohrungen nach Gips angeblich die Zerstörung der Heimat einleiten würden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) hat nun höchstrichterlich und unter Hinweis auf den hohen Schutzstatus im Südharz bestätigt, dass eine großflächige Umweltzerstörung durch Rohstoffgewinnung unrealistisch ist. Der BUND sollte spätestens jetzt entsprechende Ängste in der Bevölkerung nicht länger schüren. Gleichzeitig bleibt eine kleinteilige und nachhaltige Rohstofferkundung weiterhin möglich.
Das OVG hat auf die habitatschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen und vor allem die Winterschutzzeit für Fledermäuse besonders gewürdigt. Die Vorgaben des Gerichtes zum Artenschutz haben in den Naturschutzgebieten weitreichende Auswirkungen über das Thema Gips hinaus. Praktisch alle Bodeneingriffe unterliegen damit einer sehr hohen Bürokratiebelastung. Dies wird in den kommenden Wochen noch genauer auszuwerten sein.
Zum Stand KNAUF:
Nach einer neuen oder veränderten Antragstellung sowie Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages durch die Firma KNAUF wird der Landkreis in der Sache erneut entscheiden. Eine auf verringerte Flächen ausgerichtete Erkundung bleibt möglich, wenn die Geringfügigkeit des Eingriffs nach den Vorgaben der Richter belegt werden kann. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung die Notwendigkeit, dass das Land für ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Umsetzung seines Rohstoffsicherungskonzeptes entsprechende Vorrangflächen auch im Landesentwicklungsplan ausweisen muss.