In der Sitzung am 9. Dezember 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.
Bebauungsplan Wohngebiet „Auchtfeld III“ in Wört
Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 19.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Auchtfeld III“ gebilligt und die Veröffentlichung beschlossen. Es soll eine Fläche für Wohnbebauung sowie angrenzend gemischten Bauflächen entstehen. Die Gemeinde Mönchsroth wird nun als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren angehört. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Einwände gegen dieses Vorhaben bestehen.
Hebesätze und Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2026
Um eine gültige Rechtsgrundlage zur Erhebung von Steuern und Gebühren zu haben, müssen diese im Vorjahr durch den Gemeinderat beschlossen werden. Die Hebesätze der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer bleiben unverändert. Ebenso unverändert bleiben die Gebührensätze.
· Grundsteuer A seit 2007 490 %
· Grundsteuer B seit 2025 350 %
· Gewerbesteuer seit 2009 320 %
· Hundesteuer seit 2024 50 € für den 1. Hund
75 € für den 2. Hund
100 € für jeden weiteren Hund
600 € für den 1. Kampfhund
700 € für jeden weiteren Kampfhund
· Wassergebühren seit 2023 4,25 € je m3 + 7 % MwSt.
Grundgebühr seit 2023 96 € (2,5 Qn) / 120 € (6,0 Qn) jährlich
· Kanalgebühren seit 2023 4,75 € je m3
Grundgebühr seit 2023 96 € (2,5 Qn) / 124 € (6,0 Qn) jährlich
· Bauwasser seit 2019 120 € + 7 % MwSt. pauschal
Der Gemeinderat hat diesen Hebesätzen und Gebührensätzen zugestimmt. In Bezug auf die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurde vereinbart, dass diese bei Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 nochmals evaluiert werden. Hier werden auch die absoluten Einnahmen betrachtet.
Erschließung Baugebiet „Fasanengarten“ – Auftragsvergabe Deckenbau
Das Baugebiet Fasanengarten wurde im Jahr 2018 fertiggestellt. Der Ausbau der Deckschicht sollte erst erfolgen, wenn das Baugebiet vollständig bebaut ist. Zwischenzeitlich sind alle Hochbaumaßnahmen abgeschlossen. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Ausbaus der Deckschicht zugestimmt. Die Ausführung erfolgt im Frühjahr 2026.
Kanalsanierung Haupt- und Limesstraße – Vergabe Baugrunduntersuchung
Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Das mit der Sanierung beauftragte Ingenieurbüro hat mehrere Vergleichsangebote für diese Untersuchung eingeholt. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baugrunduntersuchung zugestimmt.
Der Gemeinderat wird über das folgende Thema informiert:
· Die für den 11.12.2025 geplante Bürgerinformationsveranstaltung musste krankheitsbedingt verschoben werden. Sobald ein Ersatztermin steht, wird hierüber informiert.
