Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der Staatsstraße 2240 Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf b. Nürnberg von Winn bis zum Ortsrand von Unterwellitzleithen südlich der Anschlussstelle Altdorf/Leinburg der Bundesautobahn A 6 (Abschnitt 780 Station 0,428 bis Abschnitt 820 Station 0,457) im Gebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg, der Gemeinden Leinburg und Winkelhaid sowie den gemeindefreien Gebieten Leinburg und Winkelhaid im Landkreis Nürnberger Land
- Auslage Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2026
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Mit Schreiben vom 04.02.2026 teilt die Regierung von Mittelfranken mit, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2026, sowie der festgestellte Plan in der Zeit vom 24.02.2026 bis 09.03.2026 zur allgemeinen Einsicht öffentich ausliegt.
Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg (1. OG – Zimmer 10) eingesehen werden.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung und Unterlagen der Regierung von Mittelfranken verwiesen. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/
Hinweis:
Eine förmliche Bekanntmachung der Auslegung durch die Gemeinde ist auf Grund der seit 01.01.2026
geltenden Fassung des BayStrWG nicht mehr erforderlich.
Gemäß Art. 38 Abs. 7a i. V. mit Abs. 6 BayStrWG n. F. erfolgt die Bekanntmachung ausschließlich durch die
Regierung.
Mit dieser Information möchte die Gemeinde Leinburg dennoch die Bürgerinnen & Bürger der Gemeinde
über den Sachstand informieren.
