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Parken in Thalham
Gemeinde Attenkirchen
05.06.2026, 12:01

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir weisen darauf hin, dass die im gesamten Ort Thalham geltende Halteverbotszone einzuhalten ist.

Das Parken auf öffentlichen Straßen außerhalb der hierfür gekennzeichneten Parkflächen ist nicht gestattet. Verstöße werden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert und entsprechend geahndet.

Für Besucher stehen ausreichend ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Fahrzeuge auf den eigenen privaten Stellflächen, in Garagen oder auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.

Die Einhaltung dieser Regelungen trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Rettungswege freizuhalten und die Zufahrten für Anlieger sowie Einsatzfahrzeuge jederzeit nutzbar zu halten.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ordnungsamt 

Zeilmaier


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Beschreibung

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