Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, Goethestraße 1 (Zimmer Nr. 207), innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, zur Einsicht bereit (Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom 27.02.2026, Nr. 2.1 - 9410 - 2026, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
