Vom 2. bis 5. April werden in Furth und vom 8. bis 12. April in Weihmichl und Obersüßbach die Straßen gekehrt.
Anlieger sollten die Gehsteige abkehren und Fahrzeuge nicht auf der Straße abstellen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass zugeparkte Flächen nicht gekehrt werden können.