Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Stichwahl für die Wahl des Landrats im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. statt. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nehmen Sie erneut an der Landratswahl teil. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer die kommenden sechs Jahre unseren Landkreis als Landrat vertreten wird.
Die Wahllokale sind wie gewohnt von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, erneut die Briefwahl zu nutzen, wenn Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause aus abgeben möchten.
Es sollte niemanden gleichgültig sein wer in den nächsten 6 Jahren Verantwortung für unseren Landkreis trägt.
Deshalb gibt es nicht nur das Wahlrecht, sondern auch die Wahlpflicht. Das Recht ist im Gesetz festgeschrieben, die Pflicht sollten wir uns auferlegen.
Deshalb appelliere ich nochmals an alle Wahlberechtigten, am Sonntag zur Wahl zu gehen und von dem Recht Gebrauch zu machen, für das die Menschen einst lange kämpfen mussten und mit dem wir heute zuweilen recht leichtfertig umgehen.
J. Lanzhammer,
1. Bürgermeister
