Aus gegebenem Anlass bittet die Verwaltungsgemeinschaft Buch folgendes zu beachten:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG).
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) ist nur am 31. Dezember und 01. Januar durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
Außerhalb dieses Zeitraums ist jedes Abbrennen von Feuerwerk anzeige- oder genehmigungspflichtig und darf nur von Personen erfolgen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
Wir bitten um Verständnis.
