Aus Privatgärten- und Flächen wachsen immer wieder Bäume, Sträucher und Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege- und Radwege) hinein und stellen eine Verkehrsbehinderung bzw. eine Verkehrsgefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich und aus diesem Grund dringend gebeten, die Sträucher und Hecken auf das erforderliche Maß (in der Regel bis zur Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden.
Der Lichtraum über Gehwegen muss 2,3 Meter, über Radwegen 2,5 Meter und über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter betragen. Auch Verkehrsschilder müssen unbedingt freigeschnitten werden, so dass diese von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Außerdem müssen Hydranten zugänglich sein. Straßenlaternen sind ebenfalls freizumachen, damit in den Wintermonaten eine ausreichende Beleuchtung der Straßen und Wege erfolgen kann.
Wir bitten alle Grundstücksbesitzer zu prüfen, ob diese Mindestanforderungen erfüllt sind und die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen. Bitte helfen Sie mit, Engstellen zu beseitigen und somit eine problemlose Nutzung für die Verkehrsteilnehmer und den Winterdienst zu ermöglichen.
Wir bitten um Beachtung!
