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Wassercent in Bayern: Erste Erhebung für das zweite Halbjahr 2026
Landkreis Aichach-Friedberg - Steindorf
15.09.2026, 02:00

Landratsamt informiert potenziell Entgeltpflichtige

Wassercent in Bayern: Erste Erhebung für das zweite Halbjahr 2026

Mit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der sogenannte Wassercent – das Wasserentnahmeentgelt – in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026.

Potenziell entgeltpflichtige Wassernutzerinnen und Wassernutzer erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben des Landratsamts Aichach-Friedberg. Betroffen sind alle Personen, Unternehmen und Einrichtungen, die über eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme mit einer jährlichen Entnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern verfügen.

Dem Schreiben liegt eine Aufstellung der jeweiligen Grundwasserentnahme bei. Die Empfängerinnen und Empfänger werden gebeten, die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sollten Änderungen oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind diese dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Wasserrecht und Gewässerschutz, entsprechend mitzuteilen.

Weitere Informationen zum Wassercent und zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

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Beschreibung

Der Landkreis Aichach-Friedberg liegt im Regierungsbezirk Schwaben im Herzen Bayerns und verbindet die Nähe zur Metropolregion Augsburg mit einer hohen Lebensqualität im ländlichen Raum. Geprägt von sanften Hügellandschaften, lebendiger Geschichte und einer starken regionalen Wirtschaft ist die Region ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort für rund 140.000 Menschen.