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Öffentliche Bekanntmachung zu Änderungen der Bodenrichtwerte
Gemeinde Forbach
03.07.2025, 02:00
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau hat am 24. Juni 2025 gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Städte und Gemeinden Gaggenau, Gernsbach, Kuppenheim, Bischweier, Weisenbach, Loffenau und Forbach die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte nach § 196 BauGB) zum Stichtag am 01. Januar 2025 ermittelt. Die Anpassungen erfolgten in der Bodenrichtwerthöhe, der Bodenrichtwertdefinition oder der Bodenrichtwertzonenabgrenzung. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Bodenrichtwerte gemäß BauGB § 196 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen.

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Beschreibung

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