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Allgemeine Hinweise über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Markt Breitenbrunn
15.01.2026, 08:27

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

 

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, vorbehaltlich einer anderen gesetzlichen/getroffenen Regelung, fällig.

 

Hinweis für „Grundsteuer-Jahreszahler“: Sofern mit dem Steueramt eine Jahreszahlung vereinbart wurde, ist diese zum 01.07. zur Zahlung fällig.

 

Sofern dem Markt Breitenbrunn ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht.

 

Für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Paulus, Tel. 09495/9403-13.


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