Wichtig:
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Briefwahlunterlagen frühestens am 20. Tag vor der Wahl, also ab dem 16. Februar, an die Bürger ausgegeben werden. Die Antragstellung kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Den Ämtern ist der Versand bzw. die Aushändigung der Unterlagen erst ab dem 16. Februar gestattet. Sollten Sie sich ab Mitte Februar bis zum Wahltag nicht zuhause aufhalten, tragen Sie bitte auf dem Antrag die Anschrift Ihres Aufenthaltsortes ein. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zu.
Bitte denken Sie auch daran, dass bei der Bürgermeisterwahl gegebenenfalls auch eine Stichwahl stattfinden kann. Sofern Sie auch hier die Briefwahlunterlagen möchten, können Sie das gleich bei der Beantragung für den ersten Wahlgang mit angeben.
Die Antragstellung für die Briefwahlunterlagen kann wie gewohnt über das Ausfüllen des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung, dem abgedruckten QR-Code oder über das Bürgerserviceportal der VGem Höchstadt erfolgen.
Wahlamt/Einwohnermeldeamt der VGem Höchstadt a. d. Aisch
