Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Aufstellung zur 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Stepperg“ beschlossen. Der Geltungsbereich der bestehenden Ortsabrundungssatzung wird um eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 3.950 m² des Grundstückes Fl.Nr. 193 der Gemarkung Stepperg ergänzt. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Teiländerung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Stepperg“ ist im nachfolgenden Plan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.
Der Markt Rennertshofen beabsichtigt mit der Planung, ein Teilgrundstück mit Lage im derzeitigen Außenbereich gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den Ort einzubeziehen, damit bedarfsgerecht neuer Wohnraum geschaffen werden kann.
In diesem Zusammenhang hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf der 1. Teiländerung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Stepperg“ in der Fassung vom 24.02.2026 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Vorentwurf der 1. Teiländerung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Stepperg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.02.2026, werden in der Zeit vom
Freitag, 27.03.2026 bis einschließlich Mittwoch, 29.04.2026
einschließlich dieser Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Marktes Rennertshofen in der Rubrik „Wirtschaft & Standort – Bauen – Aktuelle Bebauungsplananhörungen“ unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html.
Ebenso können diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal heruntergeladen werden.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse bauleitplanung@wipflerplan.de oder bauamt@rennertshofen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ortsabrundungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB), wenn der Markt Rennnertshofen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ortsabrundungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
weiterlesen
