BEKANNTMACHUNG
Einbeziehungssatzung „Dorfstraße Ost“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Einbeziehungssatzung „Dorfstraße Ost“ beschlossen.
In der Sitzung vom 15.04.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Dorfstraße Ost“ in der Fassung vom 15.04.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von 1.323 m² umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 11/4 und Fl.Nr. 11 Gemarkung Egenhofen, Nähe Dorfstaße, Gemeinde Kammeltal.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (A: Planzeichnung / B: Textliche Festsetzungen / C: Begründung) vom Büro Moser + Guckert, Architektur und Städtebau GmbH kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal https://www.kammeltal.de (Kammeltal – Startseite – Aktuelles) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer 105) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
- Montag - Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Dienstag von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an bauantrag@kammeltal.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Kammeltal, den 02.05.2025
gez. Thorsten Wick
Erster Bürgermeister
Räumlicher Geltungsbereich Einbeziehungssatzung Dorfstraße Ost
Einbeziehungssatzung Egenhofen Planzeichnung Vorabzug
Einbeziehungssatzung Dorfstraße Ost Textteil Vorabzug_TöB Beteiligung