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Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Gemeinde Münsing
23.01.2026, 09:40


Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Bayerischen Landesamt für Steuern.   

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Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Münsing. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Im Melde- und Passamt können ab sofort Termine online gebucht werden. Wir bitten Sie auch bei den anderen Ämtern um Terminvereinbarung. Bitte rufen Sie die/den zuständige/n Mitarbeiter*in an. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.00-12.00 Uhr Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

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