Bebauungsplan „Höllmühle“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung, Gemeinde Wilburgstetten
Der Gemeinderat Wilburgstetten hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Höllmühle“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung wurden die Vorentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Planungen.
Beiträge in der Mittagsbetreuung Grundschule Mönchsroth
Durch die Umstrukturierung in der Mittagsbetreuung von einer Hort-Gruppe und einer Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung zu zwei Gruppen der verlängerten Mittagsbetreuung muss die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Träger neu aufgestellt werden, da sich Veränderungen im Defizit ergeben.
Es wird vorgeschlagen die Beiträge in Höhe und Struktur zu überarbeiten. Dies ist auch unter dem Hintergrund erforderlich, dass die Abrechnung bei den Fördermitteln nach Tagen erfolgt.
Bis dato war unter anderem 1 Gruppe bis 16:00 Uhr angemeldet. Nach aktueller Bedarfsabfrage besteht jedoch nur für 1 Kind Bedarf, so dass es keine Gruppe mehr bis 16:00 Uhr geben wird. Es besteht Bedarf für 2 Gruppen bis 15:00 Uhr und 1 Gruppe bis 14:00 Uhr. In der Summe ergeben sich somit 3 Gruppen, die auch gefördert werden.
Die Einnahmen setzen sich aus den Gebühren für die Mittagsbetreuung während der Schulzeit und den Gebühren für die Ferienbetreuung zusammen. Das Defizit, welches in der Summe zwischen Einnahmen und Ausgaben übrigbleibt, trägt die Gemeinde.
Es wurden verschiedene Varianten zur Erhöhung der Gebührensätze erarbeitet und vorgestellt: Erhöhung um 12 %, Erhöhung um 15 %. Erhöhung um 20 %, Erhöhung analog der Kindergartengebühren, Erhöhung soweit, dass nahezu kein Defizit bleibt.
Der Gemeinderat hat sich für eine Erhöhung der Gebühren um 15 % ausgesprochen. Nach Abzug der voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von 95.725 € von den voraussichtlichen Ausgaben in Höhe von 123.571 € wird ein Defizit von 27.846 €. Die neuen Beiträge stellen sich wie folgt dar:
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Gebühren Mittagsbetreuung |
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Buchungen pro Woche |
Kosten bis 14:00 Uhr |
bis 15:00 Uhr |
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2 Tage |
92 € |
98 € |
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3 Tage |
98 € |
103 € |
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4 Tage |
103 € |
108 € |
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5 Tage |
108 € |
113 € |
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Gebühren Ferienbetreuung |
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Buchungen pro Woche |
halbe Tage |
ganze Tage |
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1 Tag |
26 € |
41 € |
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2 Tage |
51 € |
82 € |
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3 Tage |
77 € |
123 € |
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4 Tage |
92 € |
164 € |
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5 Tage |
118 € |
205 € |
Weitere Informationen erhalten die Eltern von der Diakonie und dem Team der Mittagsbetreuung.
Antrag der evangelischen Kindertagesstätte Mönchsroth auf Einstellung integrativer Zusatzkräfte für das Kindergartenjahr 2026/2027
Die Evangelische Kindertagesstätte Mönchsroth stellt im Kindergarten-Jahr 2026/2027 bei einer Belegung von mindestens neun Inklusionskindern eine integrative Einrichtung nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz dar.
Die Evangelische Kindertagesstätte Mönchsroth stellt deshalb bereits zur Sitzung am 09.06.2026 einen Antrag auf Einstellung von integrativen Zusatzkräften mit 72 Stunden pro Woche.
Auf die Gemeinde Mönchsroth kommen ca. 40 % der Bruttopersonalkosten zu. Der Bezirk Mittelfranken übernimmt weitere 40 % der Personalkosten. Die übrigen 20 % der Personalkosten werden durch die Kindertagesstätte selbst übernommen.
Der letzte Antrag für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurde in Höhe von 24 Stunden pro Woche gestellt und genehmigt.
Der Antrag mit 72 Stunden pro Woche wurde in der Sitzung am 09.06.2026 aus finanziellen Gründen abgelehnt. Es wurde angeregt, dass ein neuer niedriger Antrag gestellt wird. Es wurde nun erneut ein Antrag gestellt, über welchen in der Sitzung am 14.07.2026 beraten wurde. Eine Entscheidung sollte gemeinsam mit den Gebühren in der Mittagsbetreuung in der Sitzung am 30.07.2026 erfolgen.
Der Gemeinderat hat beschlossen eine integrative Zusatzkraft mit 40 Stunden pro Woche zu fördern. 40 % der Personalkosten entsprechen 29.404,56 €. Diese trägt die Gemeinde wie beantragt.
Gewährung einer Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Helfer*innen im Limesfreibad
Im Freibad unterstützen Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde ehrenamtlich bei Betrieb und Aufsicht des gemeindlichen Freibades. Ohne diesen Einsatz wäre ein Betrieb des Bades in diesem Umfang nicht möglich. Insbesondere findet ehrenamtlicher Einsatz an der Kasse im Freibad statt. Zur Anerkennung dieser Tätigkeit sollen gestaffelt nach Einsatzzeit pauschale Zahlungen gewährt werden.
Die Zahlungen sollen als steuerlich begünstigte Ehrenamtspauschalen gewährt werden. Der Höchstbetrag von 960 € jährlich pro Person wird nicht überschritten. Die Aufwandsentschädigungen sind sozialversicherungsrechtlich beitragsfrei.
Die Ehrenamtspauschale wird nach tatsächlich geleisteten Einsatzstunden mit dem Mindestlohn von derzeit 13,90 €, maximal 960 € je Helfer*in und Kalenderjahr vergütet. Das entspricht maximal 69,00 Stunden je Helfer*in im Kalenderjahr.
Nach aktuellem Stand am 23.07.2026 haben 8 Personen insgesamt 135 Stunden geleistet. Die betreffenden Personen sind nicht verpflichtet die Pauschale in Anspruch zu nehmen. Es stellt lediglich ein Angebot dar, das in Anspruch genommen werden kann.
Informationen
· Das Stundendeputat an der Musikschule kann erst für das übernächste Schuljahr 2027/2028 gekürzt werden. Dies muss bis spätestens 01.02.2027 erfolgen. Der Gemeinderat wird hierzu im Herbst beraten.
· Bei den Arbeiten an den Schiebern in der Rathausstraße und dem Rohrbruch hat der Bauhof durch Eigenleistung rund 25.000 € eingespart. Andere Gemeinde beauftragen hier Firmen, die teilweise auch erst nach Tagen zur Reparatur kommen.
Im Kreuzungsbereich St. Ulrich sowie am Bankett Richtung Winnetten sind große Schäden vorhanden. Zur Instandsetzung ist mit Kosten von ca. 60.000 € zu rechnen. Der Gemeinderat ist sich einig, dass auf Grund der Finanzen aktuell nur kleine Reparaturmaßnahmen vorgenommen werden.