Der Gemeinderat hat die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Kommunen darauf hingewiesen, dass die Preisangabenverordnung auch für Wasserverbrauchsgebühren anzuwenden ist. Das heißt die Gebühren müssen künftig als Bruttobeträge inklusive der Umsatzsteuer angegeben werden. Bei den Herstellungsbeiträgen wäre dies nicht erforderlich, zur Vereinheitlichung wurden aber alle Preisabgaben in der Satzung auf Bruttobeträge umgestellt.
Aus der bisherigen Verbrauchsgebühr von 0,84 €/m³ zuzüglich 7% Umsatzsteuer werden nunmehr 0,90 €/m³ inklusive der Umsatzsteuer.
Die Grundgebühren wurden auf einen durch 12 teilbaren Betrag gerundet. Der Standardzähler beispielsweise kostet nun jährlich statt 60,00 € netto 66,00 € brutto.
Die Bauwasserpauschalen und die Herstellungsbeiträge für Grundstücks- bzw. Geschossfläche wurden auf runde Bruttobeträge aufgerundet.
Insgesamt errechnet sich durch die Aufrundung eine minimale Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.05.2026, an dem die neue Abrechnungsperiode beginnt. Die derzeit laufende Abrechnung wird noch nach dem alten System durchgeführt.
Bekanntmachung und Änderungssatzung: s. Anlage
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