++ Vereinfachungsregelung für Vereine und Organisationen, die Feste und Events veranstalten ++
Die bayerische Gaststättenverordnung wurde geändert (§ 12 GastG). Neuerung ist, dass Anträge auf vorübergehende Gaststättenerlaubnisse nun zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der VG Marktbreit eingereicht werden müssen.
Soweit von der VG keine Bedenken vorgebracht werden, gilt die Erlaubnis als erteilt, ohne dass ein Bescheid erlassen wird.
Für diese Erlaubnis fallen keine Gebühren mehr an.
Die Antragstellung ist per einfacher Mail bei der VG Marktbreit möglich.
Weitere Informationen: https://www.marktbreit.info/buergerbuero-und-standesamt