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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Markt Rennertshofen
13.06.2025, 00:00

Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird für das Haushaltsjahr 2025 folgende vom Marktgemeinderat am 26.05.2025 erlassene Haushalts-satzung bekannt gemacht:

 

I.

 Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der

Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung

 

§ 1 Haushaltsvolumen

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.776.367 €  und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.634.514 €  ab.

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus wird in Höhe von 4.430.908 € festgesetzt. In Summe mit den nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2024 (2.000.000 €) ergibt sich somit eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 6.430.908 €.

 

§  3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 Steuersätze (Hebesätze)

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  320 v. H.

Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (B) 300 v. H.

Gewerbesteuer 375 v. H.

 

§ 5 Höchstbetrag Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

 

II.

 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.06.2025, Aktenzeichen 027.1.01.01/25-12933 die erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach Artikel 67 und 71 Absatz 2, Artikel 72 sowie Artikel 110 und 117 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erteilt.

 

III.

 

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, insbesondere auch der Haushaltsplan, liegen während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung in Rennertshofen, Rathaus, Marktstr. 18, Zi.Nr. 2, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit (Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).

 



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