Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Hackenhofen IV" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Sachverhalt:
Wie bereits in der Märzsitzung angekündigt, kann der rechtskräftige Bebauungsplan „Hackenhofen IV“ optimiert werden, vor allem in der Verengung der Straßenbreiten und Vergrößerung verschiedener Parzellen.
Vorteil für das Baugebiet sind in diesem Zusammenhang weniger Flächenversieglung und damit klimaverträglicher sowie Kostenersparnisse bei der Erschließung.
Das Planungsbüro hat die Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet. Damit diese rechtswirksam werden ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Die Planänderungen werden kurz vorgestellt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Parsberg billigt die Änderung des Bebauungsplans „Hackenhofen IV“ in der Fassung vom 12.06.2025 und beauftragt die Verwaltung, die Auslegung und Fachstellenbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.