Ein Spender kann bis sieben Organe schenken und damit bis zu sieben Menschen das Leben retten. Sind die Organe gesund, lassen sich Herz, Leber, Nieren, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantieren, außerdem Gewebe wie Haut, Augenhornhaut, Herzklappen oder Gefäße.
Deutschland ist in Europa immer noch Schlusslicht, was Organentnahmen angeht. Im Jahr 2025 haben 985 Menschen ihre Organe gespendet. Gleichzeitig warteten Ende des vergangenen Jahres aber weiterhin rund 8 300 Menschen auf ein Spenderorgan, das ihr Überleben sichern oder einen Gewinn an Lebensqualität bedeuten würde.
Der Seniorenbeirat hatte zu einer Informationsveranstaltung über Organspende eingeladen – und trotz Dauerschnee kamen zahlreiche Besucherinnen und Besucher ins Alte Rathaus. Als Referentin war die Vorsitzende der Interessengemeinschaft für chronisch Nierenkranke, Frau Hannelore Seitz, gewonnen worden, die dem interessierten Publikum einen fundierten Einblick in die verschiedenen Aspekte der Organspende gab.
Zunächst erläuterte Frau Seitz, wodurch es zum Organversagen kommen kann und welche Behandlungsmöglichkeiten existieren. Schwere Infektionen, Durchblutungsstörungen, Drogen, Medikamentenmissbrauch, chronische Erkrankungen wie Diabetes, schwere Verletzungen bzw. Verbrennungen oder genetisch bedingte Erkrankungen schon bei Kleinkindern können Organversagen verursachen. Die Behandlung hängt davon ab, welches Organ betroffen ist und was die Ursache ist. Wenn ein Organ dauerhaft versagt und sich trotz intensiver Behandlung nicht mehr erholt, kommt Organspende ins Spiel. Dann kann eine Transplantation die einzige lebensrettende Option sein.
Frau Seitz ging sodann auf die Fragen ein, wann jemand Organspender werden kann und wie eine Transplantation nach dem Transplantationsgesetz abläuft. In Deutschland ist eine Organspende möglich, wenn der Hirntod als sicher festgestellt wurde, also das Gehirn seine Funktion irreversibel verloren hat, auch wenn Herz und Kreislauf noch künstlich aufrechterhalten werden. Organspende ist ein mehrschrittiger bürokratischer Vorgang: Nach der Feststellung und dem Nachweis der irreversiblen Hirnschädigung und des Hirntods folgt u.a. die Spendermeldung bei Eurotransplant als Vermittlungsstelle, bis ein passendes Organ nach den Prinzipien Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und Chancengleichheit entnommen und versandt wird.
Manche Organe wie Niere oder ein Teil der Leber können teilweise auch von lebenden Personen gespendet werden. Das ist aber nur möglich, wenn es sich um Verwandte oder „emotional nahestehende Personen“ handelt, Spender und Empfänger gut zusammenpassen, die Organspende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und die Gesundheit des Spenders nicht gefährdet wird.
Bei Gewebetransplantation werden keine ganzen Organe, sondern Gewebearten wie Haut, Augenhornhaut, Herzklappen, Gefäße oder Knochen übertragen.
Den Willen zur Organspende kann man unterschiedlich festhalten: Neben dem klassischen Organspendeausweis gibt es die Registrierung im zentral gespeicherten Organspende-(Online)Register. Medizinisch sind beide gleichwertig. Wichtig ist, dass die Entscheidung klar dokumentiert ist.
Abschließend wurde die besondere Bedeutung der Organspende für Seniorinnen und Senioren thematisiert. Frau Seitz unterstrich, dass es keine feste Altersgrenze gibt. In Deutschland werden auch Organe von Hochaltrigen (die älteste Spenderin war 94 Jahre alt) transplantiert, wenn sie medizinisch geeignet sind. Entscheidend sind v.a. der Zustand der Organe und Vorerkrankungen.
Im Anschluss an den Vortrag nutzten einige Anwesenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen, welche die Referentin kompetent und verständlich beantwortete. Zum Abschluss dankte der Sprecher des Seniorenbeirats Frau Seitz für ihren engagierten Beitrag und überreichte ihr ein Präsent.
Text und Fotos: Prof. Dr. Süleyman Gögercin,. Sprecher des Seniorenbeirats
