
⚠ Ticket nicht vergessen: Parkscheinautomaten ab 30. April wieder in Betrieb 🎫
Zurück zum Regelbetrieb und dem Gang zum Automaten: Ab Mittwoch, dem 30. April 2025, sind sämtliche Parkscheinautomaten in der Schrobenhausener Innenstadt wieder funktionstüchtig und das Parken läuft wie gewohnt ab.
ℹ Nach den gravierenden Hochwasserschäden und aufgrund von Lieferschwierigkeiten länger andauernden Reparaturarbeiten, sind die Automaten nun wieder am Netz. Damit fällt auch das übergangsweise eingeführte freie Parken mit Parkscheibe für bis zu zwei Stunden weg und es gelten wieder die gewohnten Gebührenzeiten. Bitte beachten sie hierzu die Beschilderungen sowie die Informationen an den Parkscheinautomaten.
ℹ Bezüglich der Preise gibt es indes keine Änderungen, jedoch einen wichtigen Hinweis: Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen können seit dem 01.04.2025 auch in Schrobenhausen auf den gekennzeichneten Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Voraussetzung ist lediglich das Auslegen einer Parkscheibe, die die Ankunftszeit angibt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die am Ende des Kennzeichens mit einem „E“ gekennzeichnet sind. E-Autos, die nicht hiernach gekennzeichnet sind, müssen weiterhin reguläre Parkgebühren entrichten.
#StadtSchrobenhausen #Schrobenhausen #Parken #Parkautomaten #Ticket #Parkschein #Parking
Zurück zum Regelbetrieb und dem Gang zum Automaten: Ab Mittwoch, dem 30. April 2025, sind sämtliche Parkscheinautomaten in der Schrobenhausener Innenstadt wieder funktionstüchtig und das Parken läuft wie gewohnt ab.
ℹ Nach den gravierenden Hochwasserschäden und aufgrund von Lieferschwierigkeiten länger andauernden Reparaturarbeiten, sind die Automaten nun wieder am Netz. Damit fällt auch das übergangsweise eingeführte freie Parken mit Parkscheibe für bis zu zwei Stunden weg und es gelten wieder die gewohnten Gebührenzeiten. Bitte beachten sie hierzu die Beschilderungen sowie die Informationen an den Parkscheinautomaten.
ℹ Bezüglich der Preise gibt es indes keine Änderungen, jedoch einen wichtigen Hinweis: Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen können seit dem 01.04.2025 auch in Schrobenhausen auf den gekennzeichneten Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Voraussetzung ist lediglich das Auslegen einer Parkscheibe, die die Ankunftszeit angibt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die am Ende des Kennzeichens mit einem „E“ gekennzeichnet sind. E-Autos, die nicht hiernach gekennzeichnet sind, müssen weiterhin reguläre Parkgebühren entrichten.
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