Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim,
die stark zunehmende Nachfrage nach Brennholz hat dazu geführt, die in der Forbetriebsgemeinschaft (FBG) Nettersheim und Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordeifel gebündelten Kräfte der kommunalen und privaten Waldbesitzer zu nutzen, um eine gesichertere Versorgung mit Brennholz zu erreichen.
Mit dieser Veröffentlichung bietet die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim an, Brennholz aus dem Privatwald innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zu erwerben. Der Verkauf von Brennholz erfolgt im Normalfall über gerückte Polter, die an Waldwegen bereitgestellt werden. Die Mengen pro Polter liegen zwischen 5 und 10 Festmetern und sind für den Eigenbedarf vorgesehen. Das Befahren der Land- und forstwirtschaftliche Wege erfolgt hierbei auf eigene Gefahr.
Für die Interessensbekundung für den Brennholverkauf der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim liegt die Zuständigkeit bei der Holzkontor Nordeifel GmbH in Schleiden (Internet: https://holzkontor-nordeifel.de/)
Aufgrund der bereits erwähnten zunehmenden Nachfrage für den Rohstoff Brennholz erfordert ein koordiniertes Vorgehen in der kommenden Holzeinschlagssaison 2025/2026.
Daher folgende Bitte an Sie:
Am Montag, 24. November 2025, beginnt die Interessensbekundung Brennholz für den Wintereinschlag 2025/2026.
Die ausschließliche Vorgehensweise ist eine Bekundung per E-Mail an info@holzkontor-nordeifel.de .
Für Bürgerinnen und Bürger ohne E-Mail-Anschluss unterstütz die Forstabteilung der Gemeinde Nettersheim Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Hierzu ist ein Besuch der Forstabteilung, Petrusstraße 3a in Zingsheim erforderlich. Eine telefonische Bekundung ist nicht möglich!
Die Interessensbekundung per E-Mail an das Holzkontor in Schleiden ist wie folgt zu gliedern:
1. Vorname, Nachnahme, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort/Ortsteil
2. Telefonanschluss Festnetz und/oder Mobil
3. Gewünschte Menge und Laub- und/oder Nadelholz
4. Vorlage eines Zertifikates „Motorsägenschein“ für den Umgang mit der Motorsäge an liegendem Holz (gilt nur für Kunden, die beabsichtigen das Holz am Waldweg aufzuarbeiten)
4. Bei Aufarbeitung im Wald ist Schutzkleidung zu tragen.
5. Die Land- und Forstwirtschaftlichen Wege, sowie die Wegeseitengräben sind am Ort der Aufarbeitung zu säubern.
Gemäß den Grundsätzen der naturnahen und nachhaltigen Forstwirtschaft und den Grundsätzen von PEFC in der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, steht der Rohstoff Brennholz nur in begrenzter Menge zur Verfügung.
Aufgrund der stark ansteigenden Nachfrage wird daher die Maximalbestellmenge auf 10 Festmeter pro Haushalt begrenzt.
E-Mails vor dem bereits genannten 24. November 2025 werden weder beantwortet, noch in die Liste aufgenommen.
Die Veröffentlichung der Brennholzvermarktung aus den kommunalen Wäldern der Gemeinde Nettersheim erfolgt zu einem späteren noch derzeit nicht bekannten Zeitpunkt.
