Wichtige Informationen für alle Grundstückseigentümer /-innen:
Überhängende bzw. dürre Bäume und Äste, sowie Hecken können eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen beseitigt werden, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten:
Überprüfen Sie umgehend Ihre Bäume, Hecken und Sträucher und schneiden Sie diese erforderlichenfalls so weit zurück, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Siehe hierzu beigefügtes Bild.
Der notwendige Pflegeschnitt sollte möglichst bis zum 28. Februar durchgeführt werden.
