Gemeinde Kirchberg i. Wald
Wahlhelfer gesucht!
Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 werden freiwillige Helfer für die Wahl- und Briefwahlvorstände gesucht.
Alle Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 €.
Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl– bzw. Briefwahlvorstand ist, dass die Wahlberechtigung für das anstehende Wahlereignis vorliegt, das heißt grundsätzlich für die Kommunalwahlen:
· - Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU
· - Sie sind am Wahltag 18 Jahre alt
· - Sie haben seit zwei Monaten Ihren Aufenthalt in der Gemeinde Kirchberg i. Wald (bezogen auf den Wahltag, seit 08.01.2026 oder früher)
· - Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Funktionen und Aufgaben:
In den Stimmbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr zwei Schichten gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:
· - dem Wahlvorsteher oder Stellvertretung
· - dem Schriftführer oder Stellvertretung
· - zwei Beisitzer
Ab 18:00 Uhr zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Urnenstimmbezirken ist die Anwesenheit aller Wahlhelfer erforderlich.
In den Briefwahlvorständen beginnt die Tätigkeit erst am Nachmittag (ab ca. 15:00 Uhr) mit der Prüfung der Wahlbriefe. Zu diesem Zeitpunkt treten sämtliche Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beginnt auch in den Briefwahlvorständen ab 18:00 Uhr.
Die Auszählung der Stimmzettel in den Wahl- bzw. Briefwahlvorständen kann bei einer hohen Wahlbeteiligung etwas länger dauern wie gewohnt.
Alle Wahlhelfer werden vorab in Informationsveranstaltungen in den Wochen vor der Wahl auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Ausführliche Informationen erhalten Sie vom Wahlamt unter 09927/9400-0 oder rebekka.saller@kirchberg.landkreis-regen.de