Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat am 27.10.2025 den Erlass folgender Verordnung beschlossen:
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen in Kelheim im Jahr 2026.
Aufgrund Art. 6 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in der aktuell gültigen Fassung, erlässt die Stadt Kelheim folgende
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen in Kelheim im Jahr 2026
§ 1
Abweichend von den Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes dürfen in der Stadt Kelheim Verkaufsstellen anlässlich
- der „Autoschau“
am Sonntag, 22. März 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr - des „Kelheimer Fischerfestes“ Kinderflohmarkt
am Sonntag, 17. Mai 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr - des „Familientags“
am Sonntag, 20. September 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr - des „voradventlichen Marktes“
am Sonntag, 08. November 2026, von 13.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 2
Abweichend von den Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes dürfen in der Stadt Kelheim Verkaufsstellen anlässlich
- der „Italienischen Einkaufsnacht“
am Freitag, 10. Juli 2026, von 20.00 bis 22.00 Uhr
geöffnet sein.
§ 3
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des Art. 9 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Kelheim
Kelheim, den 02.09.2026
gez. Unterschrift
Diermeier
Erster Bürgermeister
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