Leider wurden an den Windradstandorten wilde Müllablagerungen entdeckt. Illegale Ablagerungen sind kein Kavaliersdelikt. Die Verursacher müssen neben den Entsorgungskosten mit Bußgeldern rechnen - bei schweren Verstößen kann ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich verhängt werden. Gehen von den Abfällen Gefahren für Mensch und Umwelt aus, werden zudem Strafverfahren eingeleitet.
In diesem speziellen Fall gibt’s bereits eine Vermutung wer der Verursacher sein könnte.
Wenn bis Anfang August 2025 der Unrat vom Verursacher nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, wird dies zur Anzeige gebracht!