Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.06.2025
Am 02.06.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Michael Landfried
Frau Sabine Ferstl Herr Christian Scheuerer
Herr Georg Fromm Herr Josef Weigert jun.
Herr Andreas Kastl
stv. Ausschussmitglieder
Herr Ludwig Scheuerer
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Robert Achhammer
Herr Jürgen Friedmann
Herr Peter Liebl
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.05.2025, Nr. 1-11
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.05.2025, Nr. 1 – 11 , werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 2 - Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 3 - Bauantrag auf Errichtung eines Hobbyraumes auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf (Talweg 12)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Hobbyraums auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf (Talweg 12), 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 4 - Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 895/9,883/3, 883/40 Gem. Beratzhausen, zur Ortsstraße (Argula-von-Stauff-Straße)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße i. S. d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Bezeichnung |
Argula-von-Stauff-Straße |
Flur-Nr. |
895/9,883/3, 883/40 Gem. Beratzhausen |
Anfangspunkt |
0,332 bei Übergang Fl.Nr. 886 zu 895/9 |
Endpunkt |
0,691 bei Übergang Fl. Nr. 883/40 zu 882/39 |
Länge |
0,359 km |
Widmungsbeschränkung |
keine |
Träger der Straßenbaulast |
Markt Beratzhausen |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 5 - Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 883/38 Gem. Beratzhausen, zum beschränkt öffentlichen Weg (Fußweg Reitkoppel Nord)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg i. S. d. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Bezeichnung |
Fußweg Reitkoppel Nord |
Flur-Nr. |
883/38 Gem. Beratzhausen |
Anfangspunkt |
0,000 bei Übergang Fl.Nr. 883/40 zu 883/38 |
Endpunkt |
0,026 bei Übergang Fl.Nr. 883/38 zu 880/132 |
Länge |
0,026 km |
Widmungsbeschränkung |
Nur für Fußgänger |
Träger der Straßenbaulast |
Markt Beratzhausen |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 6 - Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 883/39 Gem. Beratzhausen, zum beschränkt öffentlichen Weg (Fußweg Reitkoppel Mitte)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg i. S. d. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Bezeichnung |
Fußweg Reitkoppel Mitte |
Flur-Nr. |
883/39 Gem. Beratzhausen |
Anfangspunkt |
0,000 bei Übergang Fl.Nr. 883/40 zu 883/39 |
Endpunkt |
0,025 bei Übergang Fl.Nr. 883/39 zu 883/9 |
Länge |
0,025 km |
Widmungsbeschränkung |
Nur für Fußgänger |
Träger der Straßenbaulast |
Markt Beratzhausen |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 7 - Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 883/44 Gem. Beratzhausen, zum beschränkt öffentlichen Weg (Fußweg Reitkoppel Süd)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg i. S. d. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Bezeichnung |
Fußweg Reitkoppel Süd |
Flur-Nr. |
883/44 Gem. Beratzhausen |
Anfangspunkt |
0,000 bei Übergang Fl.Nr. 883/40 zu 883/44 |
Endpunkt |
0,030 bei Übergang Fl.Nr. 883/44 zu 883/9 |
Länge |
0,030 km |
Widmungsbeschränkung |
Nur für Fußgänger |
Träger der Straßenbaulast |
Markt Beratzhausen |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 0 Anwesend: 9
TOP 8 - Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge
Sachverhalt:
Folgende Bauanträge wurden im Zeitraum Februar – Mai 2025 freigestellt.
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Arugula-von-Stauff-Str. 28, 93176 Beratzhausen
· Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Geräteraum, Am Rehberg 6, 93176 Beratzhausen
· Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Argula-von-Stauff-Str. 42, 93176 Beratzhausen
· Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Argula-von-Stauff-Str. 38, 93176 Beratzhausen
· Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Argula-von-Stauff-Str. 40, 93176 Beratzhausen
· Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Am Rehberg 2, 93176 Beratzhausen
· Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Argula-von-Stauff-Str. 48
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Rehberg 10, 93176 Beratzhausen
Beschluss:
Die freigestellten Bauanträge gelten als bekanntgegeben.
Kenntnis genommen
TOP 9 – Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Matthias Beer
1. Bürgermeister