Die Gemeinde Barbing bittet alle Anwohner beim Parken ihrer Autos auf den Straßen darauf zu achten, dass im Winter der Räum- und Streudienst ungehindert die Straßenzüge passieren kann. In den letzten Winterperioden kam es oft zu Fällen, dass Räum- und Streufahrzeuge durch parkende Autos Straßen nicht befahren oder an parkenden Autos nicht vorbeifahren konnten.
Die Anwohner (Vorder- und Hinterlieger) haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Wir bitten um Beachtung. Gemeinde Barbing
