Um Sauberkeit und LebensqualitĂ€t in unserer Gemeinde zu erhalten, hat der Gemeinderat am 10. Februar 2026 eine Verordnung zum TaubenfĂŒtterungsverbot beschlossen.
Was bedeutet das?
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Das FĂŒttern von verwilderten Tauben ist im gesamten Gemeindegebiet nicht mehr erlaubt.
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Dies gilt auch fĂŒr das Auslegen von Lebensmitteln, die von Tauben gefressen werden.
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Bei VerstöĂen kann eine GeldbuĂe von bis zu 1.000 Euro verhĂ€ngt werden.
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MaĂnahmen der Gemeinde zur Beseitigung von NistplĂ€tzen oder zur VergrĂ€mung der Tiere sind von GrundstĂŒckseigentĂŒmerinnen und -eigentĂŒmern zu dulden.
Wir danken Ihnen herzlich fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis und Ihre Mithilfe fĂŒr ein sauberes und lebenswertes Bayerisch Gmain.
