Der Gemeinderat der Gemeinde Wilburgstetten wird im 1. Quartal 2026 eine Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) neu erlassen.
Da der Gebührensatz für die Entwässerungseinrichtung letztmalig zum 01.01.2022 für die Jahre 2022 – 2025 neu kalkuliert wurde, muss der Gebührensatz für das Jahr 2026 angepasst werden. Hierbei wird der Gebührensatz für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Wilburgstetten rückwirkend zum 01.01.2026 neu angepasst.
Mit einer Mehrbelastung für die Bürger der Gemeinde Wilburgstetten muss gerechnet werden.
Die Gebührenkalkulation wurde, wie auch für den vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2022 - 2025, durch das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski erstellt. Diese wird im Gemeinderat derzeit intensiv in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Frau Gemeinderätin Manuela Kluger und der Kämmerei diskutiert und überarbeitet. In welcher Höhe die Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss dieses Prozesses endgültig festgestellt werden.
Die Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Bürger, da die endgültige Höhe der Gebühren erst im kommenden Jahr 2026 feststehen wird. Nach Abschluss der Beratungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Verbrauchsgebührensätze zu rechnen.
In der Diskussion wurde die Frage gestellt, ob die offene 5. Stelle im Team Abwasser aus Kostengründen eingespart werden könnte. Bgm Sommer erwiderte, dass die Stelle hinreichend begründet und notwendig sei. Dies wurde bei mehreren Gelegenheiten bereits ausführlich erklärt und auch vom Team Abwasser vorgetragen. Gerne werde dies auf den Bürgerversammlungen und der Gemeinschaftsversammlung weiter erklärt.
Beschluss:
Die Benutzungsgebühr der Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird rückwirkend zum 01.01.2026 neu festgesetzt. Mit einer Mehrbelastung der Gebührenzahler muss gerechnet werden.
Mit einer rückwirkenden Erhöhung des Gebührensatzes der Gemeinde Wilburgstetten muss gerechnet werden. Die ggf. rückwirkende Erhöhung des Gebührensatzes ist den Bürgern von Wilburgstetten entsprechend der örtlichen Bekanntmachungsregelung im Jahr 2025 bekanntzugeben.
