Antrag nach § 4 BImSchG - Errichtung eines Satellitenstandorts mit BHKW-Betriebsgebäude, Hetschenlache in Wilburgstetten
Der Bauherr plant die Errichtung eines Satellitenstandorts mit BHKW-Betriebsgebäude in der Straße Hetschenlache in Wilburgstetten. Der Bauherr beantragt die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der BHKW-Anlage.
Nach § 4BImSchG bedarf die Errichtung und der Betrieb diese Anlage einer Genehmigung, welcher die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange zustimmen muss. In diesen BImSchG-Verfahren ist gleichzeitig auch das Bauantragsverfahren zur Errichtung der baulichen Anlagen inbegriffen.
Geplant ist ein Betriebsgebäude, mit einer Grundfläche von 43,10 x 13,60 m und einer Höhe ca. 5,00 m ohne technische Aufbauten und Abgasanlagen. Die vier geplanten BHKW´s sollen eine Gesamtleistung von 13.424 kWel und 29.892 kWFWL erhalten. Weiter soll ein Pufferspeicher mit einem Durchmesser von 18,5 m und einer Höhe von ca. 16,00 m, ohne Aufbauten, errichtet werden. Der Pufferspeicher soll ein Fassungsvolumen von 4.000 m³ erhalten. Ebenso ist der Bau von zwei Trafocontainern geplant. Vor dem Betriebsgebäude soll ein Abtankplatz für die benötigten Betriebsstoffe entstehen und im Betriebsgebäude ein Öl- und Harnstofflager für 5.000 l Altöl, 3.000 l Frischöl und 5.000 l Harnstoff.
Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Gewerbepark Süd an der B 25“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, folgende Befreiung wären erforderlich:
· Maximale Firsthöhe → Firsthöhe maximal 15,0 m
Der geplante Pufferspeicher überschreitet, laut der beantragten Befreiung, die maximal zulässige Firsthöhe um 5,0 m.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden, auch wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Weiter plant der Bauherr die Errichtung und den Betrieb einer Microgasleitung vom Betriebsgelände in der Karl-Ruf-Straße zum Satellitenstandort auf öffentlichem Grund. Hier ist eine Nutzungsvereinbarung bezüglich der Leitungsverlegung zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde zu treffen.
In der Diskussion wurde kritisiert, dass keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Höhe und Sichtbarkeit des Pufferspeichers an der Einfahrt zu Erschließungsstraße Hetschenlache wurde ebenfalls bemängelt. Bgm Sommer verwies auf die Möglichkeit zur Abgabe von Strom und Wärme an die Nachbarn im Gewerbegebiet durch den Standort an dieser Stelle. Hintergrund war die Wahrnehmung, dass diese Anlage auf das Betriebsgelände gehöre. [Anmerkung der Verwaltung: Nach Rücksprache mit der Firma am 09.10.2025 muss dieser Standort aus wirtschaftlichen Gründen gewählt werden, damit der abgesetzte Satelliten-Standort tatsächlich als Neuanlage gilt und die Biogasanlage eine weitere Genehmigung für zwanzig anstelle von nur zehn Jahren erhält. Die Anlage dient somit dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Als Möglichkeit zur Reduzierung der Höhe wurde die teilweise Versenkung des Pufferspeichers in Aussicht gestellt. Damit wäre auch eine Freistellung zu erreichen.]
Beschluss:
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die beantragte immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der BHKW-Anlage.
Der Bauherr wird für die Errichtung eines Satellitenstandorts mit BHKW-Betriebsgebäude, Fl. Nr. 1093/16, Gem. Wilburgstetten, Hetschenlache 2 in Wilburgstetten gemäß den eingereichten Unterlagen von den folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbepark Süd an der B 25“ befreit:
- Maximale Firsthöhe
→ Der geplante Pufferspeicher darf die maximal zulässige Firsthöhe um
→ 5,0 m überschreiten.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Aus Gründen der Ortsansicht empfiehlt die Gemeinde dringend, den Pufferspeicher platzmäßig an die westliche Bebauungsgrenze zu verschieben.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, SG 42 – Immissionsschutzrecht, übergeben.
Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.