Nachdem bereits zahlreiche Fragen bezüglich der Ermittlung der beitragspflichtigen Geschoßfläche bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, möchten wir darüber informieren, dass die Geschoßfläche nicht mit der Wohnfläche verwechselt werden darf. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln und deutlich größer als die Wohnfläche. Ebenso werden bei der Geschoßfläche die Kellerflächen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden dagegen nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind.
Bei weiteren Unklarheiten steht Herr Konrad unter 09495/9403-14 gerne zur Verfügung.
