Im MĂ€rz stehen Kommunalwahlen đąan. DafĂŒr werden Wahlhelfer gebraucht, die fĂŒr einen ordnungsgemĂ€Ăen Urnengang sorgen und die Stimmen auszĂ€hlen. Der Markt Eckental beantwortet die wichtigsten Fragen.
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1.   Wer kann Wahlhelfer werden?
Bei den Kommunalwahlen mĂŒssen die Wahlhelfer volljĂ€hrig und BĂŒrger der europĂ€ischen Union sein. Bei anderen Wahlen, zum Beispiel fĂŒr den Bundestag, ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
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2.   Wann mĂŒssen die Wahlhelfer Zeit haben?
Die Kommunalwahl wird in Bayern am Sonntag, 8. MĂ€rz 2026, stattfinden. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, 22. MĂ€rz 2026 statt.
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3.   Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
Die Wahlhelfer in den Wahllokalen prĂŒfen die Berechtigung der WĂ€hler, geben Stimmzettel aus und sorgen dafĂŒr, dass alle Regeln rund um die Wahl eingehalten werden. In jedem Wahllokal gibt es verschiedene Aufgaben: Wahlvorsteher, SchriftfĂŒhrer und Beisitzer. Am Abend zĂ€hlen alle gemeinsam die Stimmen aus.
Die Wahlhelfer der Briefwahlbezirke bereiten ab dem spÀten Nachmittag die AuszÀhlung vor und zÀhlen dann am Abend die Stimmen aus.
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4.   Erhalten Wahlhelfer eine EntschĂ€digung? đ«°
Wahlhelfer zu sein ist ein Ehrenamt. Allerdings bekommen die Wahlhelfer ein sogenanntes âErfrischungsgeldâ. Beim Markt Eckental betrĂ€gt das, je nach Funktion im Wahlvorstand, 60 oder 80 Euro pro Wahltag. AuĂerdem ist fĂŒr GetrĂ€nke sowie eine Brotzeit gesorgt.
5.   Wo kann ich mich anmelden und wer beantwortet Fragen?
Ansprechpartnerin im Eckentaler Rathaus ist Katja Maurier-Brenner, ordnungsamt@eckental.de, (0 91 26) 903 â 250.
Wahlhelfer können sich auch online bewerben. Unter www.eckental.de/wahlergebnisse findet sich der Link zur Bewerbung als Wahlhelfer.
