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Anpassungen und Erweiterung des Fahrtkostenfonds des Landkreises Bamberg
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
26.06.2026, 10:51

Der Landkreis Bamberg fördert seit nunmehr sechs Jahren über den Fahrtkostenfonds ehrenamtliche
Fahrdienste. Es gibt aber immer wieder Situationen, in denen Helferkreise oder Nachbarschaftshilfen
Herausforderungen bewältigen, die von den bisherigen Förderungen nicht erfasst werden. Daher erfolgt
nun zum 1. Juli 2026 eine Anpassung dieser Förderung. So können Fahrten bereits ab dem
2. Kilometer einfacher Fahrt mit nunmehr 0,40 € pro Kilometer gefördert werden.

Ehrenamtlich tätige Personen aus dem Landkreis Bamberg, die im Bereich der Nachbarschaftshilfe
für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung tätig sind – insbesondere organisierte
Nachbarschaftshilfen, Helferkreise oder Seniorengruppen, aber auch Einzelpersonen, die nachweislich
im Auftrag des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen oder karitativen Trägern agieren
– können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Berücksichtigt werden Fahrten, die ab
dem 1. Juli 2026 durchgeführt werden.

Anbei erhalten Sie die Richtlinien zur Fahrtkostenerstattung sowie den Link zum Antragsformular mit
der Bitte um Weiterleitung an die relevanten Stellen.

Diese Informationen sind dauerhaft unter:
www.landkreis-bamberg.de/Leben/Ehrenamt/Ehrenamtsarbeit/Fonds-für-Nachbarschaftshilfen-
Fahrdienste-des-Landkreises-Bamberg abrufbar.


Beschreibung

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