Silvester steht vor der Tür. Wir weisen noch einmal auf das gesetzliche Verbot hin, welches das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verbietet (§23 Absatz 1 der 1. SprengV).
Bitte beachten Sie dieses Verbot, insbesondere im Bereich von Fachwerkhäusern, Scheunen oder sonstigen landwirtschaftlichen Anlagen unter Einbeziehung der jeweils maximalen Reichweite des Feuerwerkskörpers. Es dürfen hier keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden. Raketen, Böller und Funkenflug führen zu erhöhter Brandgefahr, gerade bei historischen Gebäuden.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche um die Kirche, am Marktplatz, Kreuzung Badgasse/Mühlgasse, Pfarrgasse und Teile der Hauptstraße.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung!
