Das Landratsamt Landshut hat der Gemeinde mitgeteilt, dass der Kreisausschuss in der Sitzung im November 2025 beschlossen hat, den Sozialpass zum 31.12.2025 einzustellen. Stattdessen startet zum 01.01.2026 der sogenannte Landkreispass.
Was bedeutet das für die Zukunft:
- Ab 01.01.2026 werden keine Sozialpässe mehr ausgestellt.
- Für den öffentlichen Nahverkehr hat ab 01.01.26 der Sozialpass keinerlei Gültigkeit mehr. Auch Sozialpässe die bereits im Umlauf sind und nicht abgelaufen sind, können nicht mehr als Grundlage für verbilligte Tickets im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden, weil nur der LAVV hier diese Vergünstigungen gewährt. Bezüglich Vergünstigungen im MVV hat der Sozialpass keinerlei Berechtigung.
- Ein vorhandener, nicht abgelaufener Sozialpass kann weiterhin verwendet werden, zum Nachweis der Bedürftigkeit. Hier sind vor allem die Tafeln zu nennen. Die Landshuter Tafel hat nach Einführung des Sozialpasses durch den Landkreis darauf verständigt, die Bezugsberechtigung nicht mehr durch die Vorlage von Bescheiden oder anderen Unterlagen nachweisen zu lassen, sondern vielmehr den Sozialpass als Grundlage für die Bezugsberechtigung genommen. Dies kann bei bereits ausgestellten und noch nicht abgelaufenen Sozialpässen bis zu deren Ablauf weiterhin so praktiziert werden.
Danach ist die Bezugsberechtigung wieder über die Vorlage von Leistungsbescheiden oder anderen Unterlagen möglich.
Um Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, ist ab 01.01.2026 der sogenannte Landkreispass erforderlich. Dieser ist Grundlage um im MVV den vorhandenen Sozialtarif nutzen zu können. Anderweitige Berechtigungen sind damit nicht verbunden. Der Landkreispass kann online über die Homepage des Landkreises beantragt werden. Sie finden den Antrag ab sofort auf der Seite des Landkreises Landshut unter Bürgerservice - Formulare & Merkblätter - L - Landkreispass.
Der Online-Antrag steht auch unter folgendem Link zur Verfügung: Landkreispass
Zuständig für die Ausstellung des Landkreispasses ist Frau Bauer, sie ist unter landkreispass@landkreis-landshut.de bzw. unter Tel. 08703/9073-5133 erreichbar.
