Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie des Marktgemeinderates sind die Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden.Der Gemeindewahlausschuss wird in einer Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Dabei erfolgt die Prüfung der Vorschläge auf ihre formelle Zulä
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