Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.09.2025
Am 15.09.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 10 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Georg Fromm
Herr Robert Achhammer Herr Andreas Kastl
Frau Sabine Ferstl Herr Michael Landfried
Herr Jürgen Friedmann Herr Peter Liebl
stellv. Ausschussmitglieder
Herr Andreas Niebler
Herr Gerhard Rinkes
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Christian Scheuerer
Herr Josef Weigert jun.
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 31.07.2025, Nr. 1-7
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 31.07.2025, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 3 - Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Ölpresse und Lager auf der Fl.Nr. 384 Gem. Rechberg (Buxlohe 2)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag Nutzungsänderung zur Ölpresse und Lager in Buxlohe 2, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 4 - Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.
Die Privilegierung ist nachzuweisen.
Das anfallende Niederschlagswasser versickert auf dem Grundstück, die wasserrechtliche Zuständigkeit ist zu prüfen. Auf die Lage im Wasserschutzgebiet wird hingewiesen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 5 - Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 1466/11 Gem. Mausheim (Hinterkreith)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Hinterkreith sein Einvernehmen.
Die Anzahl der Stellplätze ist auf Grundlage der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen nachzuweisen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Bezüglich der Entwässerung ist eine Sondervereinbarung mit dem Markt Beratzhausen zu schließen, damit die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt entsprechend für den Wasseranschluss.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 6 - Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten sowie Errichtung eines Carports auf der Fl.Nr. 883/43 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 46)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten sowie Errichtung eines Carports auf dem Grundstück in der Argula-von-Stauff-Str. 46, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 883/43, Gemarkung Beratzhausen) sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen (Grundflächenzahl, Baufenster, Anbauten).
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 7 - Bauantrag auf Generalsanierung und Umbau eines Bauernhauses (von 1 Wohneinheit auf 3 Wohneinheiten) auf der Fl.Nr. 315 Gem. Rechberg (Mitterbügl 1)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zur Generalsanierung und Umbau eines Bauernhauses (von 1 Wohneinheit auf 3 Wohneinheiten) sein Einvernehmen.
Ein Recht auf Anschluss an den öffentlichen Kanal besteht nicht.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 8 - Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge
Sachverhalt:
Folgende Bauanträge wurden im Zeitraum Juli – August 2025 freigestellt.
· Neubau eines Kettenhauses mit Carport, Arugula-von-Stauff-Str. 36, 93176 Beratzhausen
Beschluss:
Der freigestellte Bauantrag gilt als bekanntgegeben.
Kenntnis genommen
TOP 9 - Plangenehmigung gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben "barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Beratzhausen als Einzelmaßnahme im Zuge der Generalsanierung der Strecke 5850 Nürnberg-Regensburg"
Beschluss:
Das Benehmen des Marktes Beratzhausen zur Plangenehmigung nach § 18 Abs. 1 AEG „barrierefreier Ausbau des Bahnhof Beratzhausen als Einzelmaßnahme im Zuge der Generalsanierung der Strecke 5850 Nürnberg-Regensburg“ wird hergestellt.
Dem Antragsteller sind folgende Bestimmungen aufzuerlegen:
1. Die vom Baulärm betroffenen Anlieger sind gemäß Schallgutachten eigenständig zu informieren.
2. Für die Zuwegungen ist jeweils das Einverständnis der Eigentümer selbständig einzuholen. Zudem ist für ggf. betroffenen Grundstücke im Eigentum des Marktes Beratzhausen eine Bestandsdokumentation vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und nach Abschluss der Maßnahme der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Dies gilt auch für die vom Markt Beratzhausen betriebene P+R-Fläche. Die privatrechtliche Zustimmung hierzu erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung. Flächeninanspruchnahmen sind rechtzeitig vorher per privatrechtlicher Vereinbarung zu regeln.
3. Sofern öffentliche Entwässerungsleitungen betroffen sind, ist die Beibehaltung der hydraulischen Funktion sicherzustellen.
4. Die Angaben aus dem Entwässerungskonzept sowie die darin beschriebenen Drosselmengen bei der Einleitung des Niederschlagswassers sind einzuhalten.
Durch die Verwaltung ist zudem eine Anfrage zu stellen, ob im Rahmen der Baumaßnahme auch etwaige Leerrohre bzw. –leitungen durch den Markt Beratzhausen installiert werden können.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 10 - Anfragen
Es gab zwei Anfragen aus den Fraktionen der UB und der Grünen, die gleich beantwortet wurden.
Matthias Beer
1. Bürgermeister