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Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Gemeinde Störnstein
07.03.2026, 10:46
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit diesen Zeilen erhalten Sie letzte Informationen zur Kommunalwahl am Sonntag, 08.03.2026.

Die Wahlergebnisse können Sie nach der Auszählung der einzelnen Wahllokale auf folgenden Link ablesen:
https://www.vgem-neustadt.de/aktuelle-artikel/kommunalwahl-2026

Die Auszählung in den Wahllokalen ist öffentlich und für jeden zugänglich.

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Briefwahl: Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, dann werfen Sie diese bitte bis spätestens Sonntag (18:00 Uhr) in den Postkasten der Verwaltungsgemeinschaft in Neustadt, Naabstr. 5 oder in den Postkasten der Gemeinde Störnstein am Rathaus. Später eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt!
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WICHTIG: Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen im Urnenwahllokal ist NICHT zulässig!
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt haben und möchten nun doch im Urnenwahllokal Ihre Stimmen abgeben, dann können Sie das tun. Hierzu bringen Sie den Wahlschein, den Sie zur Briefwahl bekommen haben und ein Ausweisdokument mit zur Urne. Dort bekommen Sie dann neue Stimmzettel, die Sie ausfüllen können.
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Das Urnenwahllokal der Gemeinde Störnstein befindet sich, wie gewohnt, in der Turnhalle im Gemeindezentrum (Flosser Str. 25b). Dort können sie zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr Ihre Stimmen abgeben.
Wichtig: bitte bringen Sie dazu Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben (das Sie per Post erhalten haben) und ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mit.

 

Im Wahllokal erhalten Sie dann vier Stimmzettel.
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Stimmzettel für die Wahl des Ersten Bürgermeisters (hier können Sie einen Bewerber ankreuzen oder einen alternativen Wahlvorschlag vermerken)
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Stimmzettel für die Wahl des Landrats (hier können Sie ein Kreuz bei einem Bewerber Ihrer Wahl setzen).
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Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats (hier können Sie max. 12 Stimmen vergeben!
Sie können Ihre Stimmen einzeln auf die Kandidat:innen aufteilen oder auch „Häufeln“ und manchen Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben – dann schreiben sie vor die Person eine „2“ oder eine „3“. Dies kann natürlich auch listenübergreifend geschehen. Achten Sie darauf, die maximale Stimmenzahl von 12 nicht zu überschreiten. Sie können auch nur oder zusätzlich eine Bewerberliste ankreuzen. Dann werden Ihre übrigen Stimmen von „oben nach unten“ auf die Personen verteilt).
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Stimmzettel für die Wahl des Kreistags (Hier können sie max. 60 Stimmen vergeben! Das Prozedere ist wie bei der Liste des Gemeinderats. Sie dürfen aber nicht mehr als 60 Stimmen vergeben.)

 

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch


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Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der Heimat-Info-Seite unserer Gemeinde Störnstein. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, das Gemeindeleben sowie die vielen Veranstaltungen unserer Vereine. Die Gemeinde Störnstein ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab. Hier befinden sich alle Anlaufstellen für unsere Bürger, wie zum Beispiel das Pass- und Einwohnermeldeamt, Kasse, Kämmerei, Bauamt und vieles mehr. Die Verwaltungsgemeinschaft befindet sich in der Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab und ist unter 09602 94300 bzw. poststelle@vgem-neustadt.de zu erreichen. Weitere Informationen und Öffnungszeiten unter: www.vgem-neustadt.de. Viel Spaß beim Erkunden der App! beste Grüße Markus LUDWIG Erster Bürgermeister