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Meldepflicht baulicher Veränderungen und Fertigstellungen
Gemeinde Sondheim v. d. Rhön
25.11.2024, 08:09

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön weist darauf hin, dass maßgebliche Veränderungen meldepflichtig im Sinne des § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung BGS/EWS und BGS/WAS sind. Diese Veränderungen können die Erhebung von zusätzlichen Herstellungsbeiträgen auslösen.

Dies betrifft beispielsweise nachträgliche Dachgeschossausbauten, die Fertigstellung von Neu-/An- sowie Umbaumaßnahmen sowie Nutzungsänderungen (z.B. Umnutzung Garage zum Wohnen).

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vorgenommene/abgeschlossene Änderungen umgehend im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön schriftlich anzuzeigen (bauamt(at)ostheim.de).

Das entsprechende Formblatt sowie nähere Informationen zu den Herstellungsbeiträgen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.sondheim.de unter "Bauen & Wohnen > Ver- & Entsorgung > Herstellungsbeiträge" bzw. im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft oder unter nachfolgendem Link:

Formblatt Mitteilung Fertigstellung Baumaßnahme bzw. Änderung Geschossflächen



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Beschreibung

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